Allgemeine Geschäftsbedingungen für Empfehlungprogramme

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Empfehlungsprogramm zwischen [dem Empfehlungsgeber] (nachfolgend "Empfehlungsgeber") und den teilnehmenden Empfehlungsempfängern (nachfolgend "Empfehlungsempfänger"). Das Empfehlungsprogramm sieht vor, dass der Empfehlungsgeber eine Empfehlungsprovision erhält, wenn der von ihm empfohlene Kandidat (nachfolgend "Empfohlener Kandidat") erfolgreich die Probezeit im Unternehmen absolviert.
    
  2. Empfehlung und Provisionsanspruch
    2.1 Der Empfehlungsgeber kann potenzielle Kandidaten für eine Beschäftigung im Unternehmen empfehlen.
    2.2 Ein Anspruch auf Provision entsteht, wenn der empfohlene Kandidat erfolgreich die vereinbarte Probezeit von [meistens drei Monaten] im Unternehmen absolviert hat.
    2.3 Die Höhe der Provisionszahlung beträgt pauschal CHF 2000.- (Schweizer Franken) und wird dem Empfehlungsgeber nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des empfohlenen Kandidaten ausgezahlt.
    
  3. Provisionshöhe und Bilaterale Vereinbarungen
    3.1 Neben der pauschalen Provisionszahlung von CHF 1000.- kann eine zusätzliche Provisionsvereinbarung getroffen werden, wenn der Empfehlungsgeber eine besonders hohe Anzahl an qualifizierten Empfehlungen erbringt oder andere besondere Leistungen erzielt. Die Höhe dieser zusätzlichen Provision wird bilateral zwischen dem Empfehlungsgeber und dem Unternehmen (FFI Advisory GmbH) diskutiert und in einer separaten Vereinbarung festgehalten.
    3.2 Die zusätzliche Provision unter Punkt 3.1 wird nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen dem Empfehlungsgeber und dem Unternehmen vereinbart wurde.
    
  4. Ausschlusskriterien
    4.1 Ein Provisionsanspruch entfällt, wenn der empfohlene Kandidat die Probezeit nicht erfolgreich abschliesst oder vorzeitig beendet.
    4.2 Ein Provisionsanspruch entsteht ebenfalls nicht, wenn der empfohlene Kandidat bereits vor der Empfehlung durch einen anderen Kanal in Kontakt mit dem Unternehmen stand oder in den letzten [12 Monate] vor der Empfehlung bereits bekannt war.
    
  5. Abrechnung und Auszahlung
    5.1 Die Provisionszahlung wird dem Empfehlungsgeber nach Ablauf der Probezeit des empfohlenen Kandidaten ausgezahlt.
    5.2 Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf ein vom Empfehlungsgeber angegebenes Konto.
    5.3 Jegliche Steuern oder Abgaben, die sich aus der Provisionszahlung ergeben, liegen in der Verantwortung des Empfehlungsgebers.
    
  6. Vertraulichkeit und Datenschutz
    6.1 Der Empfehlungsgeber verpflichtet sich, alle Informationen über das Unternehmen und den empfohlenen Kandidaten vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Empfehlung und im Rahmen des Empfehlungsprogramms zu verwenden.
    6.2 Personenbezogene Daten des empfohlenen Kandidaten dürfen vom Empfehlungsgeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kandidaten an das Unternehmen weitergegeben werden.
    
  7. Änderungen der AGB
    Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Fortsetzung der Empfehlungstätigkeit nach Kenntnisnahme der Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten AGB.
    
  8. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    
    Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Empfehlungsprogramm ist ausschliesslich der Gerichtsstand Freienbach zuständig.
    
    Freienbach, September 2022
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